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   OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2004 - 1 LA 79/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2004 - 1 LA 79/04 (https://dejure.org/2004,15551)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.10.2004 - 1 LA 79/04 (https://dejure.org/2004,15551)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 1 LA 79/04 (https://dejure.org/2004,15551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Berufung wegen grundsatzbedeutsamer Tatsachenfragen auf Grund neuer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung entstandenen tatsächlichen Verhältnisse; Entstehung neuer tatsächlicher Verhältnisse für tschetschenische Volkszugehörige in der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Russland, Tschetschenen, Anschläge, Übergriffe, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, neues Vorbringen, Interne Fluchtalternative

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - A 13 S 3048/92

    Änderung der tatsächlichen Lage im Heimatstaat des Asylbewerbers: Abgrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2004 - 1 LA 79/04
    Grundsätzlich kann ein Zulassungsantrag gem. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG auch auf neue, nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung entstandene tatsächliche Verhältnisse gestützt werden, soweit diese in einem Berufungsverfahren der Klärung zugänglich und bedürftig sind (VGH Mannheim, Urt. v. 31.03.1993, A 13 S 3048/92, EzAR 633 Nr. 21; VGH Kassel, Beschl. v 21.11.2003, 10 ZU 984/03.A, juris).
  • VGH Hessen, 18.05.2006 - 3 UE 177/04

    Örtlich begrenzte politische Verfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger

    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise des Klägers einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG der freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 23. März 2005 - 2 A 116/03.A - VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 - 2 E 802/02.A - unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend bzw. eine inländische Fluchtalternative bejahend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 - 11 B 02.31597 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A - OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 - 2 R 17.03 - OVG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2004 - 1 LA 79/04 - anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

    OVG, Urteile vom 24.4.2003 - 1 LB 212/01 - und - 1 LB 213/01 -, sowie Beschluss vom 7.10.2004 - 1 LA 79/04 - Thür.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2006 - 1 LB 125/05
    3. Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 03. November 2005 1 LB 211/01 sowie im Beschluss vom 07. Oktober 2004 1 LA 79/04 (NordÖR 2005, 279 Ls.) zu den auch im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen Stellung genommen; in dem Urteil vom 03. November 2005 (a.a.O.) heißt es (wobei die Aussagen in dem Urteil immer dort, wo der Kläger angesprochen wird, auf die Beigeladenen im vorliegenden Fall übertragbar sind): Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist zulässig.
  • VG Arnsberg, 21.09.2005 - 1 K 1819/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, interne

    In seiner Einschätzung sieht sich das Gericht durch die folgenden obergerichtlichen Entscheidungen bestätigt: vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 2307/03.A - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31. Januar 2005, - 11 B 02.31597 - Thüringer OVG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 3 KO 1003/04 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 1 LA 79/04 - (unter Hinweis auf weitere Entscheidungen dieses Gerichtes); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 13 LA 118/03 - (mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung dieses Gerichtes); OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 9 Q 182/00 - vgl. hierzu auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 6 A 11554/02.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2006 - 1 LB 124/05
    3. Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 03. November 2005 - 1 LB 211/01 - sowie im Beschluss vom 07. Oktober 2004 - 1 LA 79/04 - (NordÖR 2005, 279 Ls.) zu den - auch im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen Stellung genommen; in dem Urteil vom 03. November 2005 (a.a.O.) heißt es (wobei die Aussagen in dem Urteil immer dort, wo der "Kläger" angesprochen wird, auf den Beigeladenen im vorliegenden Fall übertragbar sind): "Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist zulässig.
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